Interessenbekundungsverfahren Konzessionsvergabe Strandbad Spessartblick Großkrotzenburg ist gestartet
Die Gemeindevertretung hat entschieden, dass der Betrieb des Strandbad Spessartblicks ab der Saison 2026/2027 neu geregelt wird. Deswegen wurde nun ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Interessentinnen und Interessenten sind aufgerufen, sich beim gestarteten Interessensbekundungsverfahren zu bewerben.
Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession und um ein formloses Bewerbungsverfahren unter Beachtung der europa- und verfassungsrechtlich vorgegebene Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und des Wettbewerbs. Da der Vertragswert gem. § 2 KonzVgV den Schwellenwert der Rl. 2014/23/EU nicht erreicht, finden §§ 97 ff. GWB und die KonzVgV keine Anwendung.
Gegenstand der Konzession ist der Betrieb der an einem Badesee gelegenen Badeanstalt („Strandbad Spessartblick“, nachfolgend: Strandbad) als sozialer Treffpunkt und Ort für die Verbreitung sportlicher Tätigkeit. Der Konzessionär verpflichtet sich zu einem sicheren, hygienischen Betrieb unter Beachtung von Recht und Gesetz. Der Betrieb ist während der Saison vom 15.05. bis 15.09.wetterunabhängig zu gewährleisten und umfasst auch die Gastronomie auf dem Gelände.
Weitere Informationen und Bewerbungsbedingungen entnehmen Sie bitte den folgenden Unterlagen. Die Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss, ist der 03.02.2025 um 12:00 Uhr.
Informationen und Bewerbungsbedingungen
Interessenbekundungsverfahren „Konzessionsvergabe Strandbad Spessartblick, Großkrotzenburg“
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB