Vorsitzender der Gemeindevertretung
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Vorsitzender der Gemeindevertretung ist Erich Fischer (CDU).
Die Gemeindevertretung wählt in ihrer ersten Sitzung nach der Kommunalwahl aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine oder mehrere Stellvertretungen. Bis zur Wahl übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung den Vorsitz.
Aufgaben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeit der Gemeindevertretung. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören:
- Einberufung der Sitzungen der Gemeindevertretung unter Angabe der Tagesordnung,
- Leitung der Sitzungen sowie Sicherstellung eines geordneten Sitzungsverlaufs,
- Ausübung des Hausrechts während der Sitzungen,
- Festlegung von Termin und Tagesordnung im Benehmen mit dem Gemeindevorstand,
- Veranlassung der öffentlichen Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen,
- Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung, soweit diese deren innere Angelegenheiten betreffen,
- Vertretung der Gemeindevertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, sofern hierfür keine besonderen Beauftragten bestellt wurden.

