Ortsansicht Großkrotzenburg

Neubürger in Großkrotzenburg

Neubürger in Großkrotzenburg

Anmeldung

Bei einem Wohnungswechsel sind sie verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen für die neue Wohnung anzumelden. Die Wohnungsgeberbestätigung » ist vom Vermieter zu unterschreiben und bei der Anmeldung mitzubringen.

An- und Abmeldungen sind kostenfrei. In den meisten Fällen ist ein persönliches Erscheinen (ggf. nur eines Familienmitgliedes) erforderlich.

Anmeldung: Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Großkrotzenburg um
Bitte bringen Sie für alle Familienmitglieder, die für die neue Wohnung gemeldet werden sollen, einen Personalausweis bzw. Kinderausweis mit.

Anmeldung: Sie ziehen aus einer Stadt/Gemeinde innerhalb Deutschlands nach Großkrotzenburg
Bitte bringen Sie für alle Familienmitglieder, die für die neue Wohnung gemeldet werden sollen, einen Personalausweis und, falls vorhanden, Reisepass bzw. Kinderausweise oder Geburtsurkunden der Kinder mit.

Wenn Sie verheiratet sind, bringen Sie bitte auch die Heiratsurkunde mit (haben Sie im Ausland geheiratet, bringen Sie bitte eine internationale Heiratsurkunde oder die Originalurkunde mit Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers mit). Sind Sie geschieden, ist es ratsam, auch das Scheidungsurteil vorzulegen.

Anmeldung: Sie ziehen aus dem Ausland nach Großkrotzenburg
Hier gelten grundsätzlich die gleichen Punkte wie bei einem Zuzug von innerhalb Deutschlands, halten Sie jedoch Ihre bitte letzte inländische Anschrift für uns bereit!

Ihr Fahrzeug zieht auch um!
Wenn Sie umziehen, ändert sich auch der Standort Ihres Fahrzeuges. Somit müssen Sie auch die Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein ändern lassen. Dies geschieht üblicherweise bei der zuständigen Führerscheinstelle in Hanau. Besitzen Sie jedoch ein Kennzeichen aus dem Raum Hanau (HU) bzw. dem Main-Kinzig-Kreis (MKK oder HU) und wird Ihr Fahrzeug nur privat genutzt (keine Firmenfahrzeuge!), können Sie Ihren Fahrzeugschein auch bei uns im Einwohnermeldeamt ändern lassen. Änderungen bei einem Umzug aus der Stadt Hanau in den Kreis dürfen wir jedoch zur Zeit nicht vornehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Zulassungsstelle Hanau. Näheres hierzu unter Kfz-Schein-Änderungen.

Und ihr Hund zieht auch um!
Besitzen Sie einen Hund, sollten Sie diesen natürlich auch hier anmelden. Dies können Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung in Einwohnermeldeamt erledigen oder in unserem Steueramt. (Mehr hierzu auch unter Hundesteuer). Bringen Sie nach Möglichkeit bitte die Unterlagen Ihres Hundes mit, vor allem, falls eine Tätowierung oder Chipnummer vorhanden ist.

Hunde, die der „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22.01.2003" unterliegen, müssen zusätzlich über unser Ordnungsamt angemeldet werden!

Abmeldung

Sie ziehen in eine Stadt/Gemeinde innerhalb Deutschlands um
Dann müssen Sie sich bei uns nicht abmelden. Die Anmeldung bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde genügt, eine Rückmeldung an uns erfolgt automatisch.

Abmeldung: Sie geben Ihren Nebenwohnsitz in Großkrotzenburg auf
Bei Umzug und Anmeldung in einer neuen Wohnsitzgemeinde geben Sie bitte einfach an, dass der bisherige Nebenwohnsitz in Großkrotzenburg nicht beibehalten werden soll. Eine Meldung an uns erfolgt dann automatisch.

Geschieht die Abmeldung der Nebenwohnung in Großkrotzenburg nicht im Rahmen einer Neuanmeldung in einer anderen Stadt/Gemeinde, dann muss die Nebenwohnung hier direkt abgemeldet werden.

Abmeldung: Sie ziehen ins Ausland
In diesem Fall ist eine Abmeldung beim hiesigen Meldeamt unbedingt erforderlich.


Aufenthalts- und Meldebescheinigung

Bei Ihrem Einwohnermeldeamt können Sie verschiedene Arten von Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigungen beantragen. Die Bescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen und werden hier sofort ausgestellt. Die Gebühr für alle genannten Bescheinigungen beträgt 8,00 Euro. Bescheinigungen zu Rentenzwecken oder zur Vorlage beim Sozialamt sind gebührenfrei. Je nach Lebenssituation erhalten Sie beispielsweise:

Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde
Wird benötigt unter anderem

  • zur Zulassung eines Kfz, wenn Sie keinen Personalausweis besitzen,
  • zur Vorlage beim Arbeitsamt,
  • zur Vorlage beim Sozialamt und
  • für Rentenangelegenheiten.

Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt
Diese benötigen Sie, wenn Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten.

Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage bei einer auswärtigen Vertretung (Konsulat)
Wird benötigt unter anderem, wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind und bei Ihrem Konsulat einen neuen Pass beantragen möchten.

Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren
Diese Bescheinigung wird einem Elternteil ausgestellt, dessen Kind hier in Großkrotzenburg gemeldet ist, der Elternteil selbst jedoch nicht. Sie gilt für die Dauer von 3 Jahren als Nachweis über die Existenz des Kindes und als Grundlage für den Eintrag des Kinderfreibetrages auf der Steuerkarte des Elternteils, der an einem anderen Ort lebt.

Lebensbescheinigung
Wird benötigt unter anderem für Rententräger oder Versicherungsgesellschaften im Ausland als Nachweis, dass die versicherte Person noch existiert.