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Gemeindevorstand

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan der Gemeinde. Ihm gehören die direkt gewählte Bürgermeisterin und sechs ehrenamtliche Beigeordnete an, die von der Gemeindevertretung gewählt wurden. Der Gemeindevorstand bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und führt sie aus. Er ist auch Anstellungsbehörde der Bediensteten. Die Sitzungen des Gemeindevorstandes finden unter der Leitung der Bürgermeisterin in der Regel alle zwei Wochen im Rathaus statt. Sie sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.


Zusammensetzung:

Der Gemeindevorstand besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende, dem Ersten Beigeordneten und derzeit fünf weiteren Beigeordneten.

  1. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein.
  2. Der Erste Beigeordnete vertritt die Bürgermeisterin.

Derzeit sind folgende Personen Mitglied im Gemeindevorstand:

Bürgermeisterin Theresa Neumann
CDU
Erster Beigeordneter Alexander Noll
FDP
Friedhelm Engel
CDU
Ulrich Fischer
Initiative
Kai-Uwe van de Brock-Taegel
Initiative
Johannes Rubach
KG
Karl PitterlingSPD

Aufgaben des Gemeindevorstands

(1) Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere

  1. die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
  2. die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
  3. die ihm nach der Hessischen Gemeindeordnung obliegenden und im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen,
  4. die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der gemeinde zu verwalten,
  5. die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Betreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
  6. den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen und Rechnungswesen zu überwachen,
  7. die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen.


(2) Der Gemeindevorstand hat die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.