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Gemeindevorstand

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan der Gemeinde. Ihm gehören der direkt gewählte Bürgermeister und neun ehrenamtliche Beigeordnete an, die von der Gemeindevertretung gewählt wurden. Der Gemeindevorstand bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und führt sie aus. Er ist auch Anstellungsbehörde der Bediensteten. Die Sitzungen des Gemeindevorstandes finden unter der Leitung des Bürgermeisters in der Regel einmal wöchentlich im Rathaus statt. Sie sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.


Zusammensetzung:

Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten Beigeordneten und derzeit acht weiteren Beigeordneten.

  1. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein.
  2. Der Erste Beigeordnete vertritt den Bürgermeister.

Derzeit sind folgende Personen Mitglied im Gemeindevorstand:

Bürgermeisterin Theresa Neumann
CDU
Erster Beigeordneter Ulrich Fischer  
Initiative
Jürgen Capelle
Initiative
Herbert Popp
Initiative
Friedhelm Engel
CDU
Ulrich Henkel
CDU
Eva-Maria Neeb
CDU
Johannes Rubach
KG
Karl Pitterling
SPD
Alexander Noll
FDP

Aufgaben des Gemeindevorstands

(1) Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere

  1. die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
  2. die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
  3. die ihm nach der Hessischen Gemeindeordnung obliegenden und im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen,
  4. die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der gemeinde zu verwalten,
  5. die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Betreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
  6. den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen und Rechnungswesen zu überwachen,
  7. die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen.


(2) Der Gemeindevorstand hat die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.