Ortsansicht Großkrotzenburg

Eheschließung  & Lebenspartnerschaft

Eheschließung/Lebenspartnerschaft

Sie möchten heiraten? Was ist zu tun?

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten (seinen) einen Wohnsitz hat.

Die Eheschließung selber kann später in einem anderen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.

Damit Sie eine Planungsgrundlage erhalten empfehlen wir Ihnen, sich zuerst einmal einen Termin und Ihre Wunschzeit reservieren zu lassen.

Wenn Sie

  • beide mit Hauptwohnsitz in Großkrotzenburg gemeldet sind
  • beide deutsche Staatsangehörige sind
  • beide noch nicht verheiratet waren
  • keine Kinder haben
  • beide in Deutschland geboren sind

dann brauchen Sie neben einer aktuellen beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister nur noch Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Wenn eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, melden Sie sich zunächst beim Standesamt. Wir informieren Sie dann persönlich darüber, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen und wo Sie diese gegebenenfalls erhalten.

Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Eheschließenden anwesend sein. Ein verhinderter Partner/in kann aber durch Vollmacht den anderen Partner/in zur Anmeldung ermächtigen.