Ortsansicht Großkrotzenburg

Stellungnahme Bürgermeisterin Neumann


Die Gemeinde hat die Pflicht jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Gemeindevertretung entscheidet über den Erlass der Haushaltssatzung und die Festsetzung des Investitionsprogramms.

Der Gemeindevorstand hatte im Januar der Gemeindevertretung einen genehmigungsfähigen Entwurf zur Beratung vorgelegt. In den darauffolgenden Sitzungen wurde lange über den Entwurf und die 66 Änderungsanträge vor allem der Fraktionen diskutiert und abgestimmt.

Leider kam es in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung nach dreistündigen Diskussionen zu 11-Ja und 11-Nein-Stimmen (FDP, SPD, Initiative 2.0 und alle bis auf einen Vertreter der Initiative) und somit zur Ablehnung des Haushaltes.

Die Gemeindevertretung ist zwar grundsätzlich berechtigt, den vom Gemeindevorstand vorgelegten Entwurf an diesen zur Überarbeitung zurückzuverweisen. Sie muss dann aber konkret in ihrem Beschluss benennen, zu welchen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes und mit welcher Zielsetzung sie eine Überarbeitung wünscht. Dies ist in der Beschlussfassung über den Haushalt nicht erfolgt.

Eine bloße Zurückverweisung des Entwurfs an den Gemeindevorstand ohne Vorgaben der gewünschten Änderungen ist wegen des Pflichtsatzungscharakters der Haushaltssatzung nicht zulässig. Einem solchen Beschluss muss vom Bürgermeister/der Bürgermeisterin widersprochen werden.

Desweiteren wird durch diesen Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet, da notwendige Maßnahmen, z.B. in Bezug auf die Kläranlage und die Feuerwehr, nicht getroffen werden können. Denn die Umsetzung der politisch geforderten Anträge kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde einen beschlossenen und genehmigten Doppelhaushalt hat. Somit verzögert sich die Umsetzung vieler Projekte, die notwendig sind.

Was findet sich alles im Doppelhaushalt?

Im Doppelhaushalt finden sich Mittel zum Schwerpunkt Ortsentwicklung, für die Gestaltung der Linksabbiegespur in die Kahler Straße zum Ärztehaus, die Linksabbiegespur zum Gelände vor dem Oberwaldstadion, zwei Fußgängerüberwege, die Neugestaltung des Fuß- und Radweges Joseph-Berberich-Straße und die Anbindung des Wohngebietes „Am Waldsee“, um hier einen Fuß- und Radweg realisieren zu können.

Weiterhin sind finanzielle Mittel zum Thema Hochwasserschutz an der Nassmühle, Sofortmaßnahmen für das Bürgerhaus, z.B. in Bezug auf das Dach, und Gelder für die Schaffung von weiterem Wohnraum für geflüchtete Menschen vorgesehen.

Für die Kläranlage sind Gelder für den Neubau des Faulturms und viele weitere Maßnahmen eingeplant. Für die Feuerwehr finden sich u.a. Gelder für die Realisierung von Duschen/Umkleiden für Damen, für einen Bereich für die räumliche Trennung der Arbeits-, Schutz- und persönlichen Kleidung und für die Anschaffung einer Schlauchwaschanlage.

Im Ergebnishaushalt sind weiterhin Mittel eingesetzt, um eine Umsetzung des geforderten 1-€-Ticktes für innerörtliche Busfahrten in Großkrotzenburg anzugehen, 910 000 € für die Sanierung des Mainradweges, den barrierefreien Umbau des Theodor-Pörtner-Hauses und finanzielle Mittel zur Sanierung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Auch eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer konnte vermieden werden.

Weiterhin sind viele freiwillige Leistungen enthalten, wie z.B. Zuschüsse für die Großkrotzenburger Vereine, wie die Jugendförderung, einen Zuschuss für die Wasserfreunde zur Energieberatung für den Betrieb des Hallenbades, für das Familienzentrum HeyFritzi, für den Sport-, Tanz- und Ringverein, den Turnverein und Gelder für die Planung und Durchführung der gemeindlichen 850-Jahrfeier (2025).

Die Gemeindevertretung ist zur Aufstellung eines Haushalts verpflichtet, andernfalls handelt die Aufsichtsbehörde anstelle der Gemeinde. Das sollte dringend vermieden werden, da hier die Gefahr besteht, dass die freiwilligen Leistungen und somit die Vereinszuschüsse gestrichen werden.

Was hat es mit der Pressemitteilung von SDP, FDP und Initiative vom 8. Mai auf sich?

Ich möchte weiterhin Stellung nehmen zu der gemeinsamen Pressemitteilung von SPD, FDP und Initiative, welche am 8. Mai nach der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung veröffentlicht wurde.

Es fand - anders wie in der Pressemitteilung dargestellt - sehr wohl ein Gesprächstermin mit der FDP-Fraktion nach der Sitzung im HFA statt. In dem fast zweistündigen Gespräch wurden mehrerer Aspekte den Haushalt betreffend thematisiert und Nachfragen beantwortet.

Weiterhin habe ich allen Fraktionen angeboten, dass ich zu ihren Haushaltsberatungen hinzukomme und weitere Fragen beantworten werde. Leider hat keine Fraktion dieses Angebot angenommen.

„Gerade bei der Entscheidung zur Reduzierung der Kosten für die Security hätten CDU-Sprecher Max Schad sowie Bürgermeisterin Neumann emotionalen Druck

aufgebaut und nicht nach Lösungsvorschlägen gesucht, die auch den Flüchtlingen in der Unterkunft weiterhelfen würden. Bereits im letzten Jahr hatten die Liberalen vorgeschlagen, gemeinsam mit dem Main-Kinzig-Kreis eine Unterkunft zu betreiben, um die Angebote zu verbessern und mit den aufgewendeten Mitteln für die Bewohner einen Mehrwert zu schaffen.“

Nach dem Mordfall in der Gemeinschaftsunterkunft ist von meinem Vorgänger Thorsten Bauroth der Sicherheitsdienst 24/7 veranlasst worden. Es hat sich über die seitdem vergangene Zeit herausgestellt, dass die Präsenz des Sicherheitsdienstes zum Schutze der Bewohner der Unterkunft sehr wichtig ist, um die Sicherheit in sehr engen Lebensverhältnissen zu gewährleiten. Die Präsenz eines Sicherheitsdienstes wurde uns ebenfalls von der Polizei empfohlen, deren schriftliches Statement allen Fraktionen vorliegt. Desweiteren haben fast alle Gemeinschaftsunterkünfte im MKK einen Sicherheitsdienst. Auch die Gemeinschaftsunterkünfte, die vom MKK betrieben werden, haben einen Sicherheitsdienst. Ich habe weiterhin den politischen Vertreterinnen und Vertretern mitgeteilt, dass der Main-Kinzig-Kreis die Nachfrage, eine gemeinsame Unterkunft zu realisieren, leider nicht positiv beantwortet hat.

Es wird bei diesem Thema kein emotionaler Druck aufgebaut, sondern nur auf die Faktenlage verwiesen. Es steht den politischen Gremien natürlich frei, der Empfehlung der Verwaltung und der Polizei nicht zu folgen und eine andere Beschlussfassung zu treffen. Schwer verständlich ist, dass die drei Fraktionen gegen den Haushalt gestimmt haben, obwohl ein Änderungsantrag zur Halbierung der Kosten für den Sicherheitsdienst angenommen wurde.

„Bürgermeisterin Neumann und der CDU-Fraktion schwebe aber eher ein Abriss des Gebäudes vor, zur Finanzierung von Übergangslösungen oder Alternativen für Bürgerhaus und JUZ würden keine Finanzierungskonzepte vorgelegt. „Das JUZ in einer Containerlösung unterzubringen, wie dies im Haushaltsentwurf vorgesehen ist und dauerhaft auf alle Räume des Bürgerhauses zu verzichten, ist keine Lösung für eine Gemeinde in der Größe von Großkrotzenburg“, stellt Bretthauer fest.“

Der Haushaltsentwurf enthält Planungskosten in Höhe von 70 000 €, die für die Planungen rund ums Areal Bürgerhaus/Neue Mitte genutzt werden sollen. Zum einen könnten hiermit Planungsentwürfe erarbeitet werden, z.B. für den Erhalt und die Sanierung des Bürgerhauses oder auch für die Planung einer neuen modularen Versammlungsstätte für Großkrotzenburg.

Es kommt hinzu, dass den Fraktionen in wenigen Tagen ein weiterer Gestaltungsvorschlag eines Privatmannes für das Gelände präsentiert wird, der aus meiner Sicht ebenfalls zuerst diskutiert werden sollte, bevor ein Beschluss über einen möglichen Erbpachtvertrag getroffen werden kann.

Ziel muss sein, egal welcher Weg bezüglich des Bürgerhauses gegangen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger von Großkrotzenburg eingebunden und an der Weiterentwicklung in dieser zentralen Frage beteiligt werden. Der vorliegende Vorschlag der SPD, der von FDP und Initiative gestützt wird, einen Erbpachtvertrag mit dem derzeitigen Pächter zu schließen, würde dieses Vorgehen und die

Bürgerbeteiligung verhindern und keine Möglichkeiten für die Gemeinde offenhalten, über dieses Gelände zu entscheiden.

In mehreren Sitzungen wurde von mir ausführlich dargelegt, dass die Gelder für eine vorübergehende Containerlösung für das JUZ eingeplant waren, falls wir das Bürgerhaus aufgrund statischer oder anderer technischer Gründe schließen müssten. Diese Gelder waren als ultima ratio gedacht, um trotz damaliger Nutzungsuntersagung des Bürgerhauses einen kurzfristigen Betrieb des JUZ sicherstellen zu können. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde von der Mehrheit der Fraktionen befürwortet, diese Gelder trotz Öffnung des Bürgerhauses im Haushalt zu belassen, falls ein Notfall eintritt und alternative Räumlichkeiten realisiert werden müssten.

Ich habe die Aufnahme des Haushaltes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Mai in die Wege geleitet. Somit wird an diesem Tag erneut über den Doppelhaushalt der Gemeinde beraten und hoffentlich die notwendige Grundlage für die Handlungsfähigkeit Großkrotzenburgs geschaffen.