Ortsansicht Großkrotzenburg

Jahresabschluss der Gemeinde Großkrotzenburg für das Haushaltsjahr 2014


Der Bericht des Amtes für Prüfung und Revision über die Prüfung des Jahresabschlusses vom 16.12.2022 endet mit folgendem Prüfungsvermerk:

„Wir haben Jahresabschluss der Gemeinde Großkrotzenburg für das Haushaltsjahr 2014 geprüft. Im Rahmen der Prüfung haben wir die Buchführung, den Jahresabschluss mit Anlagen und den Rechenschaftsbericht auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Nach der vom Bürgermeister abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldenposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen, als sie aus dem Anhang ersichtlich sind.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Aufgrund der aus unserer Prüfung gewonnen Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss und der Anhang den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen. Weiterhin vermittelt er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Großkrotzenburg. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ebenfalls ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Großkrotzenburg und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend. Dar.

Die weitere Verfahrensweise ergibt sich aus den §§ 113 und 114 HGO. Nach Vorlage des Schlussberichtes und der Stellungnahme des Gemeindevorstandes kann die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Verwaltungsorgans entscheiden.“

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 14. März 2023 über den Jahresabschluss 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2014 liegt mit dem Rechenschaftsbericht vom 11. Bis 14. April und vom 17. Bis 19 April im Rathaus Bahnhofstraße 3 Zimmer 0.02 öffentlich aus und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Großkrotzenburg, 06. April 2023

Der Gemeindevorstand
Theresa Neumann
Bürgermeisterin

Dokumente zum Download:

Schlussbericht
Jahresabschluss 2014
Anhang 1