Ortsansicht Großkrotzenburg

Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung


Die bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:


Nr. 7 - Krotzebojer Grüne, KG lfd. Nr. 7

Frau Meike Quast hat mit Schreiben vom 26.04.2023 ihr Mandat niedergelegt.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg nachrückt:

 

Nr. 7 – Krotzebojer Grüne, KG lfd. Nr. 5

Herr Thomas Gassen, Großkrotzenburg, 540 Stimmen


Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

 

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Nicole Krämer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Großkrotzenburg, 27.04.2023

 

Die Gemeindewahlleiterin der

Gemeinde Großkrotzenburg

gez. Nicole Krämer