Ortsansicht Großkrotzenburg

Bekanntmachung Nr. 1/2023 - Verkaufsoffener Sonntag


Bekanntmachung Nr. 1/2023

 

Verkaufsoffener Sonntag

 

Im Rahmen des Limesmarktes 2023 findet am 17. September 2023 ein Verkaufsoffener Sonntag statt.

 

 

Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz

 

 

Gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetztes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I, S. 606) zul. geändert durch Gesetz vom 13.12.2019 (GVBl. S. 434) ergeht folgende Verfügung:

 

  1. Abweichend von den Ladenöffnungszeiten des § 3 des HLöG dürfen Verkaufsstellen in der Ortsmitte von Großkrotzenburg anlässlich der Veranstaltung „Limesmarkt“ am Sonntag, 17. September 2023, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten werden:

                          Der Geltungsbereich beschränkt sich ausschließlich auf folgende Straße: Bahnhofstraße

  2. Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen nicht unter das Hessische Ladenöffnungsgesetz und können die Freigaberegelung nicht für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Anspruch nehmen.

  3. Die Bestimmungen und die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

  4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in der örtlichen Presse in Kraft.

  5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

  6. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Ordnungsamt der Gemeinde Großkrotzenburg, Bahnhofstraße 3, 63538 Großkrotzenburg während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.


Großkrotzenburg, 16.05.2023

 

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Großkrotzenburg

Theresa Neumann

Bürgermeisterin