AKTIONSTAG „KOMMUNEN AM LIMIT“ –
GROSSKROTZENBURG UNTERSTÜTZT BUNDESWEITEN
AKTIONSTAG
Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen
Finanzkrise endlich handeln
Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben sowie bundes- und landesrechtlich vorgegebene Standards, die den kommunalen Bereich direkt oder mittelbar erheblich belasten.
Alle hessischen Kommunen sind eingeladen, sich an dem Aktionstag zu beteiligen. Auch Großkrotzenburg ist mit dabei.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Sie betrifft viele kommunale Aufgaben und Leistungen der Kommunen oder des Kreises – je nach Zuständigkeit etwa Kinderbetreuung, Schulen, Straßen, Spielplätze, Feuerwehr, Kultur- und Sportangebote, soziale Angebote, Infrastruktur sowie eine leistungsfähige Verwaltung. Die Folgen der angespannten Kommunalfinanzen spüren am Ende die Bürgerinnen und Bürger – durch schrumpfende Angebote, schlechtere Infrastruktur und steigenden Druck auf Gebühren und Steuern.
„Der Aktionstag ‚Kommunen am Limit‘ ist ein wichtiges Zeichen. Großkrotzenburg befindet sich aktuell in der Haushaltsberatung und steht vor denselben Herausforderungen wie viele andere hessische Kommunen“, so Bürgermeisterin Theresa
Neumann. „Wir erfüllen vor Ort viele Aufgaben, die den Alltag der Menschen direkt betreffen. Damit das auch künftig möglich bleibt, brauchen die Kommunen eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung“ so Bürgermeisterin Theresa Neumann. Auch in Großkrotzenburg zeigt sich, dass steigende Kosten, wachsende Aufgaben und begrenzte Einnahmemöglichkeiten die kommunalen Handlungsspielräume von Verwaltung und politischen Fraktionen zunehmend einengen.
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern von Bund und Ländern:
- Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine
Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
- Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.
Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen jetzt handeln, damit Kommunen auch künftig ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger verlässlich erfüllen können. Kommunalpolitische Vertreterinnen und Vertreter haben den Wunsch vor Ort gestalten und die Gemeinden voranzubringen zu können.
Die finanzielle Notlage macht dies irgendwann unmöglich.

