Hinweis der Ordnungsverwaltung zu anonymen Anzeigen
Darunter befinden sich derzeit auch Mitteilungen, bei denen aufgrund der Anonymität keine Rückmeldung oder weitergehende Informationen an die meldende Person gegeben werden können.
Ohne konkrete Informationen oder eine Möglichkeit zur Rückfrage ist es nicht möglich, entsprechende Sachverhalte verlässlich zu prüfen oder weitere Auskünfte einzuholen. Die Verwaltung bittet daher darum, Hinweise möglichst vollständig und nachvollziehbar einzureichen sowie – sofern möglich – Kontaktdaten für Rückfragen anzugeben.
Nur auf dieser Grundlage kann eine sachgerechte und rechtssichere Bearbeitung erfolgen.

