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Interessenbekundungsverfahren Konzessionsvergabe Strandbad Spessartblick Großkrotzenburg


Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession und um ein formloses Bewerbungsverfahren unter Beachtung der europa- und verfassungsrechtlich vorgegebene Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und des Wettbewerbs. Da der Vertragswert gem. § 2 KonzVgV den Schwellenwert der Rl. 2014/23/EU nicht erreicht, finden §§ 97 ff. GWB und die KonzVgV keine Anwendung.

Gegenstand der Konzession ist der Betrieb der an einem Badesee gelegenen Badeanstalt („Strandbad Spessartblick“, nachfolgend: Strandbad) als sozialer Treffpunkt und Ort für die Verbreitung sportlicher Tätigkeit. Der Konzessionär verpflichtet sich zu einem sicheren, hygienischen Betrieb unter Beachtung von Recht und Gesetz. Der Betrieb ist während der Saison vom 15.05. bis 15.09.wetterunabhängig zu gewährleisten und umfasst auch die Gastronomie auf dem Gelände.

Weitere Informationen und Bewerbungsbedingungen finden Sie hier. Die Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss, ist der 03.02.2025 um 12:00 Uhr.