Ortsansicht Großkrotzenburg

Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028


Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 15. Mai bis 26. Mai 2023 im Rathaus, Zimmer 0.08, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann dort während der Dienstzeit eingesehen werden.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch im Rathaus, Bahnhofstraße 3,  mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

 

gez.

Theresa Neumann

Bürgermeisterin