Ortsansicht Großkrotzenburg

Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023 – Bewerbungsfrist verlängert!


Für die Aufstellung der Vorschlagslisten werden noch immer Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die in der Gemeinde Großkrotzenburg wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Aus diesem Grund wird die Bewerbungsfrist bis zum 31.03.2023 verlängert.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für dieses Amt nicht erforderlich.

 

Zusätzliche Informationen über das Schöffen- und Jugendschöffenamt können Sie der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de entnehmen.

 

Interessenten für das Schöffen- und Jugendschöffenamt richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Großkrotzenburg, Bahnhofstraße 3, 63538 Großkrotzenburg.

 

Das entsprechende Bewerbungsformular kann im Rathaus abgeholt werden oder auch über www.schoeffenwahl2023.de aufgerufen und heruntergeladen werden.