Ortsansicht Großkrotzenburg

Fälligkeit von Steuern und Abgaben


Die zu zahlenden Beträge entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen Grundbesitzabgabenbescheiden bzw. Gewerbesteuerbescheiden.

Die Steuerpflichtigen werden darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse Großkrotzenburg für die Steuern und Abgaben, die bis zum 15.11.2021 noch nicht durch Zahlung ausgeglichen sind, Mahnungen versenden wird. Hierbei fallen Mahngebühren und Säumniszuschläge an. Mahngebühren basieren auf der Verwaltungskostenordnung zum HessVwVG und Säumniszuschläge entstehen gemäß § 240 Abgabenordnung bereits mit Ablauf der Fälligkeit und werden für jeden angefangenen Monat der Säumnis erhoben.

Nach weiteren drei Wochen erfolgt die Ausschreibung der Vollstreckungsaufträge für alle noch rückständigen Steuern, Abgaben und Mahngebühren.

 

Die Gemeindekasse empfiehlt, von der Möglichkeit einer Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat Gebrauch zu machen. Hierfür finden Sie ein Formular unter www.grosskrotzenburg.de.