Satzung über die Festsetzung
der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatzsatzung -
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 979 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 700 v.H.
2. für die Gewerbesteuer 485 v.H.
Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt durch diese Hebesatzsatzung unabhängig von der Haushaltssatzung. Eine etwaige Ausweisung der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat lediglich nachrichtlichen Charakter.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 29.11.2024 außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Großkrotzenburg, den 07.07.2026
Für den Gemeindevorstand
der Gemeinde Großkrotzenburg
Theresa Neumann
Bürgermeisterin

