Nachrücker für die Gemeindevertretung
Amtliche Bekanntmachung
Feststellung
gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
in der aktuell gültigen Fassung
Der bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD lfd. Nr. 6, Herr Karl Pitterling hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.05.2026 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg nachrückt:
Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 8, Herr Mustafa Sözen, Großkrotzenburg, 903 Stimmen
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Nicole Krämer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Großkrotzenburg, 18.05.2026
Die Gemeindewahlleiterin der
Gemeinde Großkrotzenburg
Bahnhofstraße 3
gez. Nicole Krämer

