Ortsansicht Großkrotzenburg

Amtliche Bekanntmachung

Wahl Behindertenbeauftragte/r


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Aufgrund der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg beschlossenen „Satzung für die Ernennung und die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten der Gemeinde Großkrotzenburg“ ist, nach der in diesem Jahr ablaufenden Wahlzeit, eine / ein ehrenamtliche/r Behindertenbeauftragte/r durch die Gemeindevertretung zu wählen.

Die Wahlzeit beträgt 4 Jahre.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hiermit für die ehrenamtliche Tätigkeit einer/eines Behindertenbeauftragten bewerben. Behindertenverbände können Wahlvorschläge einreichen.

Im Rahmen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit soll sie/er sich insbesondere mit folgenden Aufgaben befassen:

  • Hilfestellung bei Erhalt und Sicherung beruflicher Tätigkeiten von Menschen mit Behinderung inklusive bei der Beschaffung von Ausbildungsplätzen.
  • Sicherstellung von behindertengerechtem Bauen und Wohnen unter Beachtung der hierbei zu berücksichtigenden Vorgaben.
  • Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Kindertagesstätten und Schulen.
  • Einbringung der Interessen von Menschen mit Behinderung in Verkehrsangelegenheiten und Verkehrsplanung, einschließlich der Verbesserung im ÖPNV.
  • Integration von Menschen mit Behinderung in die Kultur-, Sport- und Freizeitangebote.
  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Vereinen und Verbänden sowie mit ambulanten Hilfsorganisationen.
  • Vermittlung von Ansprechpartnern bei Beratungsbedarf.
  • Vertrauliche Entgegennahme und Bearbeitung von Anliegen und Beschwerden persönlicher oder allgemeiner Natur in behindertenspezifischen Fragen.
  • Presse und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Stellung und Verantwortlichkeit sowie die erforderliche Unterstützung bei der Ausführung des Amtes der/des Behindertenbeauftragten durch die Gemeinde Großkrotzenburg sind in der Satzung festgelegt. Der/Die Behindertenbeauftragte sollte direkt oder indirekt von der Situation behinderter Menschen betroffen sein.

Bewerbungen bzw. Wahlvorschläge sind bis zum 16. Juni 2025 im Rathaus, Bahnhofstraße 3, 63538 Großkrotzenburg, Zimmer 1.03 bei dem Fachbereichsleiter Herrn Thomas Müller einzureichen. Herr Müller steht selbstverständlich auch unter der Telefon-Nummer: 06186/2009-300 für Fragen zur Verfügung.

 

Großkrotzenburg, 13. Mai 2025

Der Gemeindevorstand

 

 

Theresa Neumann

Bürgermeisterin