Bebauungsplan Nr. 31.1 „Solarenergieanlage“
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Großkrotzenburg
Bekanntmachung der Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
zum
Bebauungsplan Nr. 31.1 „Solarenergieanlage“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg hat in ihrer Sitzung vom 02.02.2024 den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans „Solarenergieanlage“ (1. Änderung Solarthermieanlage I) gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Großkrotzenburg mit Begründung in der Zeit vom
22.07.2024 bis einschließlich 22.08.2024
im Rathaus der Gemeinde Großkrotzenburg, Bahnhofstraße 3, Bauamt, Zimmer Nr. U 01, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.
Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der Auslegung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Großkrotzenburg, Bahnhofstraße 3, 63538 Großkrotzenburg, eingebracht werden.
Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Großkrotzenburg sind:
Bahnhofstr. 3, Bauamt, Zimmer Nr. U 01 und zwar
Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus,
sowie zusätzlich nach Vereinbarung (Tel.: 06186/2009-100)
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 22.07.2024 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ und dem zentralen Internetportal des Landes (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
- Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung zum Bebauungsplan mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft,
- finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tieren in der Begründung zum Bebauungsplan,
- Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen in der Begründung zum Bebauungsplan,
- finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan,
- finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan,
- finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen in der Begründung zum Bebauungsplan,
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern in der Begründung zum Bebauungsplan,
- in der Begründung zum Bebauungsplan.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Großkrotzenburg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Großkrotzenburg, den 09.07.2024
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Großkrotzenburg
gez. Theresa Neumann
(Bürgermeisterin)