Ortsansicht Großkrotzenburg

Amtliche Bekanntmachung

Auslegung Bebauungsplan "Auf dem Mittelfeld"


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Großkrotzenburg

Bauleitplanung der Gemeinde Großkrotzenburg

Auslegung des Bebauungsplan Nr. 32 „Auf dem Mittelfeld“

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

im Parallelverfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Großkrotzenburg hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Großkrotzenburg mit Begründung in der Zeit vom

10.10.2022 bis einschließlich 10.11.2022

im Rathaus der Gemeinde Großkrotzenburg, Bahnhofstraße 3, Bauamt, Zimmer Nr. U 01, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.

Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der Auslegung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Großkrotzenburg, Bahnhofstraße 3, 63538 Großkrotzenburg, eingebracht werden.

Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Großkrotzenburg sind:

Bahnhofstr. 3, Bauamt, Zimmer Nr. U 01 und zwar

Montag             8:30   -          12:00 Uhr
Dienstag           8:30   -           12:00 Uhr
Mittwoch           8:30   -           12:00 Uhr
Donnerstag     14:00   -           18:00 Uhr
Freitag               8:30   -           12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus,

sowie zusätzlich nach Vereinbarung (Tel.: 06186/2009-100 oder -140)

Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 06186/2009-100 oder -140. Die Anregungen zur Bauleitplanung können auch telefonisch zur Niederschrift eingebracht werden.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 10.10.2022 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung zum Bebauungsplan mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 28.07.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 26.07.2021).
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main (Schreiben vom 22.07.2021).
  • in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz (Schreiben vom 22.07.2021).

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 28.07.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 26.07.2021).
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main (Schreiben vom 22.07.2021).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tieren in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 28.07.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 26.07.2021).
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main (Schreiben vom 22.07.2021).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 28.07.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 26.07.2021).
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main (Schreiben vom 22.07.2021).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 28.07.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 26.07.2021).
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main (Schreiben vom 22.07.2021).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen in der Begründung zum Bebauungsplan,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 26.07.2021).
  • in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz (Schreiben vom 22.07.2021).

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Großkrotzenburg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Großkrotzenburg, den 22.09.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Großkrotzenburg 

gez. Theresa Neumann
(Bürgermeisterin)

Anlage zum Download