Verkehrssicherungspflicht vor dem eigenen Grundstück - Sicher unterwegs auch bei Eisglätte
Als Streumaterial sollen gemäß Satzung vor allem Sand, Splitt oder ähnliche abstumpfende Mittel verwendet werden, um Verkehrs- und Fußwege sicher zu halten und Umweltbelastungen zu minimieren. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.
Umweltfreundliche Maßnahmen zum Schutz von Verkehrsteilnehmern stehen im Vordergrund. Es wurde festgestellt, dass vereinzelt deutlich zu viel Salz gestreut wird. Wir bitten darum, dies zu unterlassen und stattdessen das o.g. Streumaterial zu verwenden. Sollte es weiterhin zu Verstößen kommen, behält sich die Gemeinde Großkrotzenburg vor, gemäß der gültigen Satzung Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Großkrotzenburg ist auf der Gemeindehomepage verfügbar. Maßgeblich für die Schneeräumung und Beseitigung sind die §§ 10, 11 und 13.

