Reisepass mit 48 Seiten beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde GroßkrotzenburgVerfahrensablauf
Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
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Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großkrotzenburg- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- ein digitales biometrisches Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, im Rathaus gegen Gebühr ein Lichtbild machen zu lassen)
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 59,50 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.htmlReisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.Gebühr: 91,50 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.htmlReisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen unter 24 Jahren.Gebühr: 92,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.htmlReisepass mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.Gebühr: 124,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.htmlReisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen ab 24 Jahren.Gebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
An wen muss ich mich wenden?
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich im Rathaus vorsprechen.
