Reisepass, vorläufiger

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großkrotzenburg
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großkrotzenburg
    • ein digitales biometrisches Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, im Rathaus gegen Gebühr ein Lichtbild machen zu lassen)
    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/­oder z.B. der Personalausweis und/­oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Welche Gebühren fallen an?

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.


An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Großkrotzenburg

Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses müssen Sie persönlich im Rathaus vorsprechen.

Zuständige Abteilungen