Entdecken Sie aktuelle und in Kürze anstehende Veranstaltungen in Großkrotzenburg
Bahnhofstraße 3
63538 Großkrotzenburg
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Mo 8:30 - 12:00 Uhr
Di 8:30 - 12:00 Uhr
Mi 8:30 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 8:30 - 12:00 Uhr
Im Online-Fundbüro » haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr alle Fundgegenstände abzufragen, ob der von Ihnen verloren gegangenen Gegenstand abgegeben wurde.
Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts eingetragen („Beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Was kostet die Dienstleistung?
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 11,00 Euro, für das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5,50 Euro.
Im Todesfall ist es notwendig, einige erforderliche Unterlagen beizubringen. Hier ist eine Liste aller Unterlagen, damit Sie doppelte Wege und unnötige Zeitverluste vermeiden.
Sozialamt, Standesamt
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Zimmernummer: 0.03