Entdecken Sie aktuelle und in Kürze anstehende Veranstaltungen in Großkrotzenburg
Bahnhofstraße 3
63538 Großkrotzenburg
Telefon: 06186 2009-0
Fax: 06186 2009-222
Mo 8:30 - 12:00 Uhr
Di 8:30 - 12:00 Uhr
Mi 8:30 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 18:00 Uhr
Fr 8:30 - 12:00 Uhr
Im Online-Fundbüro » haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr alle Fundgegenstände abzufragen, ob der von Ihnen verloren gegangenen Gegenstand abgegeben wurde.
Die Beurkundung des Personenstandes obliegt dem Standesbeamten!
So umreißt das Personenstandsgesetz kurz und bündig die vielfältigen Aufgaben des Standesamtes. Für Bürgerinnen und Bürger wird dies deutlich sichtbar bei den Standardbeurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen.
Aber es treten noch andere, meist nicht so bekannte Aufgaben hinzu, wie z.B. namensrechtliche Erklärungen, Nachbeurkundungen von ausländischen Personenstandsfällen oder Vaterschaftsanerkennungen.
Egal um welchen Fall es sich handelt, das Großkrotzenburger Standesamt versteht sich als moderner Dienstleister - nicht nur auf dem Gebiet des Beurkundungswesens- und steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie den fachkundigen Rat des Standesbeamten brauchen.
Für das Ja-Wort stehen Ihnen die die ehem. Synagoge oder der große Saal des Rathauses zur Verfügung
Was auch im Leben passiert - von der Geburt über die Eheschließung bis zum Tod - Ihr Standesamt Großkrotzenburg ist für Sie da - ein Leben lang!
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten (seinen) einen Wohnsitz hat.
Die Eheschließung selber kann später in einem anderen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.
Damit Sie eine Planungsgrundlage erhalten empfehlen wir Ihnen, sich zuerst einmal einen Termin und Ihre Wunschzeit reservieren zu lassen.
Wenn Sie
dann brauchen Sie neben einer aktuellen beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister nur noch Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Wenn eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, melden Sie sich zunächst beim Standesamt. Wir informieren Sie dann persönlich darüber, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen und wo Sie diese gegebenenfalls erhalten.
Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Eheschließenden anwesend sein. Ein verhinderter Partner/in kann aber durch Vollmacht den anderen Partner/in zur Anmeldung ermächtigen.