Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und einen oder mehrere Vertreter.
Bis zur Wahl der(s) Vorsitzende(n) führt das an Jahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung den Vorsitz.
 | Der Vorsitzende beruft die Gemeindevertreter zu den Sitzungen der Gemeindevertretung schriftlich unter Angabe der Gegenstände der Verhandlung.
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 | Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen der Gemeindevertretung, er handhabt die Ordnung in den Sitzungen und übt das Hausrecht, er führt die Beschlüsse der Gemeindevertretung aus, welche die innere Ordnung der Gemeindevertretung betreffen.
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 | Der Tagesordnung und der Zeitpunkt der Sitzung werden von dem Vorsitzenden im Benehmen mit dem Gemeindevorstand festgesetzt.
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 | Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung sind vor der Sitzung öffentlich bekanntzumachen.
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 | Der Vorsitzende vertritt die Gemeindevertretung in den von ihr betriebenen oder gegen sie gerichteten Verfahren, wenn die Gemeindevertretung nicht aus ihrer Mitte einen oder mehrere Beauftragte bestellt. |