 Tagespflegeprojekt

Vereinbarkeit von Familie und Beruf dank Tagespflegeprojekt der Gemeinde Großkrotzenburg
Für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren bietet die Gemeinde Großkrotzenburg, zusätzlich zum umfangreichen Kindergarten- und Hortangebot, ein Tagespflegeprojekt an, in dem zur Zeit neun qualifizierte Tagespflegepersonen, die über eine Erlaubnis des Jugendamtes verfügen, engagiert sind. Neun Tagespflegepersonen bedeuten auch neun unterschiedliche Tagespflegefamilien - neun unterschiedliche Familienstrukturen und neun individuelle und flexible Betreuungsformen. So können abgebende Eltern zusammen mit der Projektleiterin Iris Dörr eine für Eltern und Kind passende Betreuungsform finden.
In einem Beratungsgespräch äußern Eltern Ihre Vorstellungen und Wünsche zum Betreuungsumfang und Betreuungsrahmen, so dass gezielt Tagespflegepersonen empfohlen werden können. Die letztendliche Entscheidung für eine Tagespflegeperson - oder besser Tagespflegefamilie - treffen die abgebenden Eltern selbst. Denn nur wenn man sein Kind in liebevoller Betreuung weiß, kann man ruhigen Gewissens seiner Arbeit nachgehen. Die Projektleitung steht dabei gerne mit "Rat und Tat" und Broschüren zum Betreuungsvertrag oder zum Erstgespräch zur Verfügung. Auch wenn sich während der Betreuungszeit Fragen oder Probleme ergeben sollten, kann auf ihre Hilfe zurückgegriffen werden.
Bei Interesse oder Nachfragen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Projektleitung: Frau Iris Dörr, Schulstraße 2, Tel: 06186/915481 oder Herr Müller, Fachbereichsleiter 1, Gemeinde Großkrotzenburg, Tel 06186/2009-10
Rechtliche GrundlageKinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz-KICK § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
1) Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf der Erlaubnis (des Jugendamts).
2) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.
Geeignet (…) sind Personen, die
- sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungs- berechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und
- über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

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